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BFH, 16.03.1961 - V 18/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95
Pockenschutzimpfung - Antragserfordernis - Altfall - Aufopferungsanspruch
Selbst wenn man mit dem Verwaltungsgerichtshof Hessen in seinem Urteil vom 29. November 1962 (Az.: OS V 18/60, Die Öffentliche Verwaltung, 1963, S. 880 ff.) annehmen wollte, daß die Leistungsverwaltung nicht unbedingt unter einem Gesetzesvorbehalt steht, sondern die Verwaltung auch außerhalb des Gesetzes bei der Vergabe öffentlicher "Wohltaten" unter Berücksichtigung des Prinzips der Wahrung des Gleichheitssatzes Leistungen gewähren kann.Damit wird gerade dem, vom VGH betonten Gleichheitssatz zwischen den Begünstigten (vgl. Entscheidung des VGH vom 29. November 1962 a.a.O., S. 881) Rechnung getragen.
- BVerwG, 26.03.1962 - I C 24.61
Maßstab für den im Rahmen der Flurbereinigung vorzunehmenden Grundstücksaustausch …
Die Schätzwerte von Alt- und Neubesitz bilden zwar die Grundlage, nicht aber den ausschließlichen Maßstab für die Landabfindung, da die Gleichwertigkeit der Einlage mit der Abfindung nicht allein in der Übereinstimmung der Schätzungswerte von Alt- und Neubesitz zum Ausdruck kommt (Urteil vom 30. September 1958 [RdL 1959 S. 51]; Beschluß vom 5. Juni 1961 - BVerwG I B 48.61 - Beschluß vom 27. November 1961 - BVerwG I B 127.61 - ebenso Hess. VGH [RdL 1960 S. 133]; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. Juli 1961 - V 18/60 - Hoerster, Berichte über Landwirtschaft 1960 S. 539, 548; Steuer, Kommentar zum Flurbereinigungsgesetz, Anm. 2 zu § 44 a.E.).